ECLI:EU:T:2010:465•Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 12. November 2010.#Königreich Spanien gegen Europäische Kommission.#EAGFL - Abteilung "Garantie" - Von der Gemeinschaftsfinanzierung ausgeschlossene Ausgaben - Beihilfen zur Olivenölerzeugung - Beihilfen für Futterflächen.#Rechtssache T-113/08.
Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 12. November 2010.#Königreich Spanien gegen Europäische Kommission.#EAGFL - Abteilung "Garantie" - Von der Gemeinschaftsfinanzierung ausgeschlossene Ausgaben - Beihilfen zur Olivenölerzeugung - Beihilfen für Futterflächen.#Rechtssache T-113/08.
ECLI:EU:T:2010:465Eu Chamb 08 T12.11.2010
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung 2008/68/EG der Kommission vom 20. Dezember 2007 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (ABl. 2008, L 18, S. 12), soweit sie bestimmte vom Königreich Spanien getätigte Ausgaben in den Sektoren Olivenöl und Futterflächen betrifft
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Das Königreich Spanien trägt die Kosten.
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