ECLI:EU:T:2010:464•Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 12. November 2010.#Italienische Republik gegen Europäische Kommission.#EAGFL - Abteilung "Garantie" - Von der Gemeinschaftsfinanzierung ausgeschlossene Ausgaben - Regelung einer Produktionsbeihilfe im Sektor Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse - Außerordentliche Stützungsmaßnahmen im Rindfleischsektor - Prämienregelung für Tabak.#Rechtssache T-95/08.
Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 12. November 2010.#Italienische Republik gegen Europäische Kommission.#EAGFL - Abteilung "Garantie" - Von der Gemeinschaftsfinanzierung ausgeschlossene Ausgaben - Regelung einer Produktionsbeihilfe im Sektor Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse - Außerordentliche Stützungsmaßnahmen im Rindfleischsektor - Prämienregelung für Tabak.#Rechtssache T-95/08.
ECLI:EU:T:2010:464Eu Chamb 08 T12.11.2010
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung 2008/68/EG der Kommission vom 20. Dezember 2007 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (ABl. 2008, L 18, S. 12), soweit darin bestimmte Ausgaben der Italienischen Republik in den Sektoren Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse, Rindfleisch und Rohtabak ausgeschlossen werden
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Italienische Republik trägt die Kosten.
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