ECLI:EU:T:2011:721•Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 8. Dezember 2011.#Evropaïki Dynamiki - Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE gegen Europäische Kommission.#Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Ausschreibungsverfahren - Informatikdienstleistungen betreffend Hosting, Verwaltung, Verbesserung, Förderung und Pflege eines Internet-Portals - Ablehnung des Angebots und Vergabe des Auftrags an einen anderen Bieter - Auswahlkriterien - Zuschlagskriterien - Außervertragliche Haftung.#Rechtssache T-39/08.
Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 8. Dezember 2011.#Evropaïki Dynamiki - Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE gegen Europäische Kommission.#Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Ausschreibungsverfahren - Informatikdienstleistungen betreffend Hosting, Verwaltung, Verbesserung, Förderung und Pflege eines Internet-Portals - Ablehnung des Angebots und Vergabe des Auftrags an einen anderen Bieter - Auswahlkriterien - Zuschlagskriterien - Außervertragliche Haftung.#Rechtssache T-39/08.
ECLI:EU:T:2011:721Eu Chamb 08 T08.12.2011
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 12. November 2007, mit der das von der Klägerin im Rahmen der offenen Ausschreibung EAC/04/07 eines Auftrags über Hosting, Verwaltung, Verbesserung, Förderung und Pflege des Internet-Portals der Europäischen Kommission zu eLearning (elearningeuropa.info) (ABl. 2007, S 87) abgegebene Angebot abgelehnt und der Auftrag an einen anderen Bieter vergeben wurde, sowie auf Schadensersatz
Tenor
Tenor
1. Die Entscheidung der Kommission vom 12. November 2007, mit der das von der Evropaïki Dynamiki – Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE im Rahmen der offenen Ausschreibung EAC/04/07 eines Auftrags über Hosting, Verwaltung, Verbesserung, Förderung und Pflege des Internet-Portals der Europäischen Kommission zu eLearning (elearningeuropa.info) abgegebene Angebot abgelehnt und der Auftrag an einen anderen Bieter vergeben wurde, wird für nichtig erklärt.
2. Der Antrag auf Schadensersatz wird zurückgewiesen.
3. Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten sowie diejenigen der Evropaïki Dynamiki – Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis.
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