ECLI:EU:C:2010:18•Beschluss des Gerichtshofes (Siebte Kammer) vom 15. Januar 2010.#Messer Group GmbH gegen Air Products and Chemicals Inc und Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Rechtsmittel - Art. 119 der Verfahrensordnung - Gemeinschaftsmarke - Verordnung [EG] Nr. 40/94 - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b - Wortmarken Ferromix, Inomix und Alumix - Ältere Marken FERROMAXX, INOMAXX und ALUMAXX - Widerspruch des Inhabers - Maßgebliche Verkehrskreise - Ähnlichkeitsgrad - Geringe Kennzeichnungskraft der älteren Marke - Verwechslungsgefahr.#Rechtssache C-579/08 P.
Beschluss des Gerichtshofes (Siebte Kammer) vom 15. Januar 2010.#Messer Group GmbH gegen Air Products and Chemicals Inc und Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Rechtsmittel - Art. 119 der Verfahrensordnung - Gemeinschaftsmarke - Verordnung [EG] Nr. 40/94 - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b - Wortmarken Ferromix, Inomix und Alumix - Ältere Marken FERROMAXX, INOMAXX und ALUMAXX - Widerspruch des Inhabers - Maßgebliche Verkehrskreise - Ähnlichkeitsgrad - Geringe Kennzeichnungskraft der älteren Marke - Verwechslungsgefahr.#Rechtssache C-579/08 P.
ECLI:EU:C:2010:18Eu Chamb 07 C15.01.2010
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Erste Kammer) vom 15. Oktober 2008, Air Products and Chemicals/HABM (T‑305/06 bis T‑307/06), mit dem das Gericht die Entscheidungen der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 12. September 2006, die Beschwerden des Inhabers der Gemeinschaftswortmarken „FERROMAXX“, „INOMAXX“ und „ALUMAXX“ für Waren der Klasse 1 gegen die Entscheidungen der Nichtigkeitsabteilung zurückzuweisen, mit denen der Widerspruch gegen die Anmeldungen der Wortmarken „FERROMIX“, „INOMIX“ UND ALUMIX“ für Waren der Klassen 1 und 4 teilweise zurückgewiesen wurde, aufgehoben hat
Tenor
Tenor
1. Das Hauptrechtsmittel und das Anschlussrechtsmittel werden zurückgewiesen.
2. Die Messer Group GmbH trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Air Products and Chemicals Inc.
3. Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) trägt seine eigenen Kosten.
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