ECLI:EU:C:2009:447•Beschluss des Gerichtshofes (Sechste Kammer) vom 9. Juli 2009.#Fornaci Laterizi Danesi SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Rechtsmittel - Nichtigkeitsklage - Klagefrist - Beginn - Unzulässigkeit wegen Verspätung - Offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel.#Rechtssache C-498/08 P.
Beschluss des Gerichtshofes (Sechste Kammer) vom 9. Juli 2009.#Fornaci Laterizi Danesi SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Rechtsmittel - Nichtigkeitsklage - Klagefrist - Beginn - Unzulässigkeit wegen Verspätung - Offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel.#Rechtssache C-498/08 P.
ECLI:EU:C:2009:447Eu Chamb 06 C09.07.2009
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Erste Kammer) vom 9. September 2008, Fornaci Laterizi Danesi/Kommission (T‑224/08), mit dem das Gericht die Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2008/25/EG der Kommission vom 13. November 2007 gemäß der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Verabschiedung einer ersten aktualisierten Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der kontinentalen biogeografischen Region (ABl. 2008, L 12, S. 383), soweit in dieser Liste unter dem Code IT20A0018 ein im Eigentum der Rechtsmittelführerin stehendes Grundstück aufgeführt ist, als unzulässig abgewiesen hat
Tenor
Tenor
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2. Die Fornaci Laterizi Danesi SpA trägt die Kosten.
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