ECLI:EU:C:2009:331•Beschluss des Gerichtshofes (Sechste Kammer) vom 20. Mai 2009.#Seaport Investments Limited gegen Department of the Environment for Northern Ireland.#Ersuchen um Vorabentscheidung: Court of Appeal (Northern Ireland) - Vereinigtes Königreich.#Vorabentscheidungsersuchen - Unzulässigkeit.#Rechtssache C-454/08.
Beschluss des Gerichtshofes (Sechste Kammer) vom 20. Mai 2009.#Seaport Investments Limited gegen Department of the Environment for Northern Ireland.#Ersuchen um Vorabentscheidung: Court of Appeal (Northern Ireland) - Vereinigtes Königreich.#Vorabentscheidungsersuchen - Unzulässigkeit.#Rechtssache C-454/08.
ECLI:EU:C:2009:331Eu Chamb 06 C20.05.2009
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vorabentscheidungsersuchen des Court of Appeal in Northern Ireland – Auslegung von Art. 6 Abs. 2, 3 und 4 der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (ABl. L 197, S. 30) – Bestimmung einer zu konsultierenden Behörde, die von den durch die Durchführung des jeweiligen Plans oder Programms verursachten Umweltauswirkungen betroffen sein könnte – Einzelheiten der Information und Konsultation der Behörden und der Öffentlichkeit
Tenor
Tenor
Das vom Court of Appeal in Northern Ireland mit Entscheidung vom 8. September 2008 vorgelegte Vorabentscheidungsersuchen ist offensichtlich unzulässig.
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