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Gerichtsentscheide

ECLI:EU:C:2009:733•Beschluss des Gerichtshofes (Siebte Kammer) vom 26. November 2009.#Região autónoma dos Açores gegen Rat der Europäischen Union.#Rechtsmittel - Art. 119 der Verfahrensordnung - Verordnung (EG) Nr. 1954/2003 - Nichtigkeitsklage - Unzulässigkeit - Regionale oder lokale Einheit - Handlungen, die diese Einheit unmittelbar und individuell betreffen - Teils offensichtlich unzulässiges und teils offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel.#Rechtssache C-444/08.

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Beschluss des Gerichtshofes (Siebte Kammer) vom 26. November 2009.#Região autónoma dos Açores gegen Rat der Europäischen Union.#Rechtsmittel - Art. 119 der Verfahrensordnung - Verordnung (EG) Nr. 1954/2003 - Nichtigkeitsklage - Unzulässigkeit - Regionale oder lokale Einheit - Handlungen, die diese Einheit unmittelbar und individuell betreffen - Teils offensichtlich unzulässiges und teils offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel.#Rechtssache C-444/08.

ECLI:EU:C:2009:733Eu Chamb 07 C26.11.2009

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Gesamter Gesetzestext

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Dritte Kammer) vom 1. Juli, Região autónoma dos Açores / Rat (T‑37/04), mit dem das Gericht eine Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 1954/2003 des Rates vom 4. November 2003 zur Steuerung des Fischereiaufwands für bestimmte Fanggebiete und Fischereiressourcen der Gemeinschaft, zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2847/93 und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 685/95 und (EG) Nr. 2027/95 (ABl. L 289, S. 1) als unzulässig abgewiesen hat – Erfordernis der individuellen Betroffenheit von der angefochtenen Handlung

Tenor

Tenor

1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2. Die Região autónoma dos Açores trägt die Kosten.

3. Das Königreich Spanien und die Kommission der Europäischen Gemeinschaften tragen ihre eigenen Kosten.

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