ECLI:EU:C:2009:563•Beschluss des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 17. September 2009.#Investitionsbank Sachsen-Anhalt - Anstalt der Norddeutschen Landesbank - Girozentrale gegen Bezirksrevisorin beim Landgericht Magdeburg für die Landeskasse des Landes Sachsen-Anhalt.#Ersuchen um Vorabentscheidung: Oberlandesgericht Naumburg - Deutschland.#Vorabentscheidungsersuchen - Offensichtliche Unzulässigkeit.#Verbundene Rechtssachen C-404/08 und C-409/08.
Beschluss des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 17. September 2009.#Investitionsbank Sachsen-Anhalt - Anstalt der Norddeutschen Landesbank - Girozentrale gegen Bezirksrevisorin beim Landgericht Magdeburg für die Landeskasse des Landes Sachsen-Anhalt.#Ersuchen um Vorabentscheidung: Oberlandesgericht Naumburg - Deutschland.#Vorabentscheidungsersuchen - Offensichtliche Unzulässigkeit.#Verbundene Rechtssachen C-404/08 und C-409/08.
ECLI:EU:C:2009:563Eu Chamb 05 C17.09.2009
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vorabentscheidungsersuchen – Oberlandesgericht Naumburg – Auslegung von Art. 86 EG in Verbindung mit Art. 81 Abs. 1 Buchst. a und d und Abs. 2 EG – Nationale Regelung, die die Befreiung einer vom Staat errichteten Investitionsbank von Gerichtskosten und ‑gebühren vorsieht
Tenor
Tenor
Die vom Oberlandesgericht Naumburg mit Beschlüssen vom 1. und 2. September 2008 vorgelegten Vorabentscheidungsersuchen sind offensichtlich unzulässig.
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