ECLI:EU:C:2009:407•Beschluss des Gerichtshofes (Achte Kammer) vom 29. Juni 2009.#Cofra srl gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Rechtsmittel - Zugang zu den Dokumenten der Organe - Aus einem Mitgliedstaat stammende Dokumente - Widerspruch des Mitgliedstaats gegen die Verbreitung der Dokumente - Verweigerung des Zugangs - Zweitantrag - Bestätigende Maßnahme.#Rechtssache C-295/08 P.
Beschluss des Gerichtshofes (Achte Kammer) vom 29. Juni 2009.#Cofra srl gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Rechtsmittel - Zugang zu den Dokumenten der Organe - Aus einem Mitgliedstaat stammende Dokumente - Widerspruch des Mitgliedstaats gegen die Verbreitung der Dokumente - Verweigerung des Zugangs - Zweitantrag - Bestätigende Maßnahme.#Rechtssache C-295/08 P.
ECLI:EU:C:2009:407Eu Chamb 08 C29.06.2009
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Fünfte Kammer) vom 15. April 2008, Cofra/Kommission (T‑478/07), mit dem das Gericht die Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 5. Oktober 2007, den nach Zurückweisung des Erstantrags gestellten Zweitantrag der Klägerin auf Zugang zu bestimmten Dokumenten seinerseits zurückzuweisen, als unzulässig abgewiesen hat
Tenor
Tenor
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2. Die Cofra Srl trägt ihre eigenen Kosten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.