ECLI:EU:C:2009:728•Beschluss des Gerichtshofes (Vierte Kammer) vom 24. November 2009.#Landtag Schleswig-Holstein gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Rechtsmittel - Nichtigkeitsklage - Zugang zu Dokumenten - Parteifähigkeit eines regionalen Parlaments.#Rechtssache C-281/08 P.
Beschluss des Gerichtshofes (Vierte Kammer) vom 24. November 2009.#Landtag Schleswig-Holstein gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Rechtsmittel - Nichtigkeitsklage - Zugang zu Dokumenten - Parteifähigkeit eines regionalen Parlaments.#Rechtssache C-281/08 P.
ECLI:EU:C:2009:728Eu Chamb 04 C24.11.2009
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Zweite Kammer) vom 3. April 2008, Landtag Schleswig Holstein/Kommission (T‑236/06), mit dem das Gericht die Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidungen der Kommission vom 10. März und 23. Juni 2006, mit denen dem Kläger der Zugang zum Dokument SEK (2005) 420 vom 22. März 2005 verweigert wurde, das eine rechtliche Würdigung des im Rat diskutierten Entwurfs eines Rahmenbeschlusses über die Vorratsspeicherung von in Verbindung mit der Bereitstellung öffentlicher elektronischer Kommunikationsdienste verarbeiteten und aufbewahrten Daten oder von in öffentlichen Kommunikationsnetzen vorhandenen Daten für die Zwecke der Vorbeugung, Ermittlung, Aufdeckung und Verfolgung von Straftaten einschließlich Terrorismus enthält, als unzulässig abgewiesen hat – Parteifähigkeit eines regionalen Parlaments – Anspruch auf rechtliches Gehör – Begriff der „juristischen Person“ in Art. 230 Abs. 4 EG
Tenor
Tenor
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2. Der Landtag Schleswig-Holstein trägt die Kosten.
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