ECLI:EU:C:2009:162•Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 17. März 2009.#Ammayappan Ayyanarsamy gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften und Bundesrepublik Deutschland.#Vorläufiger Rechtsschutz - Unzulässigkeit der Klage.#Rechtssache C-251/08 P-R.
Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 17. März 2009.#Ammayappan Ayyanarsamy gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften und Bundesrepublik Deutschland.#Vorläufiger Rechtsschutz - Unzulässigkeit der Klage.#Rechtssache C-251/08 P-R.
ECLI:EU:C:2009:162Eu Presid C17.03.2009
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vorläufiger Rechtsschutz – Antrag auf einstweilige Anordnung wegen Aussetzung des Vollzugs des Schreibens der Kommission vom 18. September 2007, mit dem diese den Rechtsmittelführer davon unterrichtete, dass sie nicht zu seinen Gunsten bei den deutschen Gerichten intervenieren könne, und wegen Leistung einer vorläufigen Entschädigung
Tenor
Tenor
1. Über den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz ist nicht mehr zu entscheiden.
2. Herr Ayyanarsamy trägt seine eigenen Kosten.
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