ECLI:EU:C:2009:188•Beschluss des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 25. März 2009.#Isabella Scippacercola und Ioannis Terezakis gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Rechtsmittel - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - Vorwurf der Erhebung überhöhter Gebühren durch den Betreiber des internationalen Flughafens von Athen - Zurückweisung der Beschwerde - Mangelndes Gemeinschaftsinteresse.#Rechtssache C-159/08 P.
Beschluss des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 25. März 2009.#Isabella Scippacercola und Ioannis Terezakis gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Rechtsmittel - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - Vorwurf der Erhebung überhöhter Gebühren durch den Betreiber des internationalen Flughafens von Athen - Zurückweisung der Beschwerde - Mangelndes Gemeinschaftsinteresse.#Rechtssache C-159/08 P.
ECLI:EU:C:2009:188Eu Chamb 05 C25.03.2009
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Fünfte Kammer) vom 16. Januar 2008, Isabella Scippacercola und Ioannis Terezakis/Kommission (T‑306/05), mit dem das Gericht eine Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 2. Mai 2005 abgewiesen hat, die Beschwerde der Rechtsmittelführer, dass der internationale Flughafen von Athen in Spata (Griechenland) durch die Erhebung überhöhter Gebühren von den Nutzern eine beherrschende Stellung missbrauche, zu den Akten zu legen
Tenor
Tenor
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2. Frau Scippacercola und Herr Terezakis tragen die Kosten.
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