ECLI:EU:C:2008:626•Beschluss des Gerichtshofes (Siebte Kammer) vom 13. November 2008.#Miguel Cabrera Sánchez gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b - Verwechslungsgefahr - Kombinierte Wort- und Bildmarke - Widerspruch des Inhabers einer älteren Marke.#Rechtssache C-81/08 P.
Beschluss des Gerichtshofes (Siebte Kammer) vom 13. November 2008.#Miguel Cabrera Sánchez gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b - Verwechslungsgefahr - Kombinierte Wort- und Bildmarke - Widerspruch des Inhabers einer älteren Marke.#Rechtssache C-81/08 P.
ECLI:EU:C:2008:626Eu Chamb 07 C13.11.2008
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Dritte Kammer) vom 13. Dezember 2007, Cabrera Sánchez/HABM – Industrias Cárnicas Valle (T‑242/06), mit dem das Gericht eine Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 15. Juni 2006 (Sache R 790/2005‑1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen Miguel Cabrera Sánchez und der Industrias Cárnicas Valle, SA, abgewiesen hat
Tenor
Tenor
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2. Herr Cabrera Sánchez trägt die Kosten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.