ECLI:EU:C:2008:252•Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 24. April 2008.#Europäische Kommission gegen Republik Malta.#Rechtssache C-76/08 R.
Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 24. April 2008.#Europäische Kommission gegen Republik Malta.#Rechtssache C-76/08 R.
ECLI:EU:C:2008:252Eu Presid C24.04.2008
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Verstoß gegen Art. 9 der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (ABl. L 103, S. 1) – Nichteinhaltung der in der Richtlinie festgelegten Kriterien für eine die Frühjahrsjagd auf Wachteln und Turteltauben gestattende Abweichung
Tenor
Tenor
1. Die Republik Malta unterlässt alle Maßnahmen zur Anwendung der Abweichung gemäß Art. 9 der Richtlinie 79/409/EWG des Rates über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten in der Fassung der Richtlinie 2006/105/EG des Rates vom 20. November 2006 zur Anpassung der Richtlinien 73/239/EWG, 74/557/EWG und 2002/83/EG im Bereich Umwelt anlässlich des Beitritts Bulgariens und Rumäniens auf die Jagd auf Wachteln (Coturnix coturnix) und Turteltauben (Streptopelia turtur) während des Frühjahrszugs des Jahres 2008.
2. Im Übrigen wird der Antrag auf einstweilige Anordnungen zurückgewiesen.
3. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
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