ECLI:EU:C:2010:428•Urteil des Gerichtshofes (Dritte Kammer) vom 15. Juli 2010.#Europäische Kommission gegen Italienische Republik.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 79/409/EWG - Erhaltung der wildlebenden Vogelarten - Umsetzungsmaßnahmen.#Rechtssache C-573/08.
Urteil des Gerichtshofes (Dritte Kammer) vom 15. Juli 2010.#Europäische Kommission gegen Italienische Republik.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 79/409/EWG - Erhaltung der wildlebenden Vogelarten - Umsetzungsmaßnahmen.#Rechtssache C-573/08.
ECLI:EU:C:2010:428Eu Chamb 03 C15.07.2010
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Verstoß gegen die Art. 2, 3, 4, 5, 6, 7, 9, 10, 11, 13 und 18 der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (ABl. L 103, S. 1) – Mangelhafte Umsetzung – Abweichende Bestimmungen – Voraussetzungen
Tenor
Tenor
1. Die Italienische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 2 bis 7, 9 bis 11, 13 und 18 der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten verstoßen, dass die Regelung zur Umsetzung dieser Richtlinie in die italienische Rechtsordnung nicht vollständig im Einklang mit der Richtlinie steht und dass Art. 9 der Richtlinie nicht in einer Weise umgesetzt wurde, die gewährleistet, dass die von den zuständigen italienischen Behörden erlassenen abweichenden Bestimmungen die in diesem Artikel genannten Bedingungen und Voraussetzungen einhalten.
2. Die Italienische Republik trägt die Kosten einschließlich der durch das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entstandenen Kosten.
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