ECLI:EU:C:2009:449•Urteil des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 9. Juli 2009.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Vereinigtes Königreich Grossbritannien und Nordirland.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2005/35/EG - Meeresverschmutzung durch Schiffe und die Einführung von Sanktionen für Verstöße - Nichtumsetzung.#Rechtssache C-557/08.
Urteil des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 9. Juli 2009.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Vereinigtes Königreich Grossbritannien und Nordirland.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2005/35/EG - Meeresverschmutzung durch Schiffe und die Einführung von Sanktionen für Verstöße - Nichtumsetzung.#Rechtssache C-557/08.
ECLI:EU:C:2009:449Eu Chamb 05 C09.07.2009
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht fristgerechter Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2005/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Meeresverschmutzung durch Schiffe und die Einführung von Sanktionen für Verstöße (ABl. L 255, S. 11) nachzukommen
Tenor
Tenor
1. Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2005/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Meeresverschmutzung durch Schiffe und die Einführung von Sanktionen für Verstöße verstoßen, dass es die Rechts‑ und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht erlassen hat.
2. Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland trägt die Kosten.
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