ECLI:EU:C:2009:702•Urteil des Gerichtshofes (Vierte Kammer) vom 12. November 2009.#Le Carbone-Lorraine SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Art. 81 EG und 53 EWR-Abkommen - Markt für elektrotechnische und mechanische Kohlenstoff- und Graphitprodukte - Art. 15 Abs. 2 der Verordnung Nr. 17 - Ermittlung der Höhe der Geldbuße - Schwere der Zuwiderhandlung - Zusammenarbeit während des Verwaltungsverfahrens - Grundsatz der individuellen Bestrafung - Gleichbehandlung - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.#Rechtssache C-554/08 P.
Urteil des Gerichtshofes (Vierte Kammer) vom 12. November 2009.#Le Carbone-Lorraine SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Art. 81 EG und 53 EWR-Abkommen - Markt für elektrotechnische und mechanische Kohlenstoff- und Graphitprodukte - Art. 15 Abs. 2 der Verordnung Nr. 17 - Ermittlung der Höhe der Geldbuße - Schwere der Zuwiderhandlung - Zusammenarbeit während des Verwaltungsverfahrens - Grundsatz der individuellen Bestrafung - Gleichbehandlung - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.#Rechtssache C-554/08 P.
ECLI:EU:C:2009:702Eu Chamb 04 C12.11.2009
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Fünfte Kammer) vom 8. Oktober 2008, Carbone Lorraine/Kommission (T‑73/04), mit dem das Gericht die Klage der Rechtsmittelführerin auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2004/420/EG der Kommission vom 3. Dezember 2003 in einem Verfahren nach Art. 81 EG und Art. 53 EWR‑Abkommen betreffend ein Kartell auf dem Markt für elektrotechnische und mechanische Kohlenstoff- und Graphitprodukte oder, hilfsweise, Aufhebung oder Herabsetzung der gegen die Rechtsmittelführerin verhängten Geldbuße abgewiesen hat – Verstoß gegen den Grundsatz der individuellen Bestrafung – Berechnungsweise des Betrags der verhängten Geldbuße – Enge und konstante Zusammenarbeit während des Verwaltungsverfahrens – Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Gleichbehandlung
Tenor
Tenor
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2. Le Carbone-Lorraine SA trägt die Kosten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.