ECLI:EU:C:2009:327•Urteil des Gerichtshofes (Sechste Kammer) vom 19. Mai 2009.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Irland.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2005/60/EG - Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung - Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist.#Rechtssache C-532/08.
Urteil des Gerichtshofes (Sechste Kammer) vom 19. Mai 2009.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Irland.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2005/60/EG - Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung - Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist.#Rechtssache C-532/08.
ECLI:EU:C:2009:327Eu Chamb 06 C19.05.2009
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht fristgerechter Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (ABl. L 309, S. 15) nachzukommen
Tenor
Tenor
1. Irland hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung verstoßen, dass es die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht erlassen hat.
2. Irland trägt die Kosten.
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