ECLI:EU:C:2009:516•Urteil des Gerichtshofes (Achte Kammer) vom 3. September 2009.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Vereinigtes Königreich Grossbritannien und Nordirland.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2005/65/EG - Verkehrspolitik - Gefahrenabwehr in Hafenanlagen - Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist.#Rechtssache C-527/08.
Urteil des Gerichtshofes (Achte Kammer) vom 3. September 2009.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Vereinigtes Königreich Grossbritannien und Nordirland.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2005/65/EG - Verkehrspolitik - Gefahrenabwehr in Hafenanlagen - Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist.#Rechtssache C-527/08.
ECLI:EU:C:2009:516Eu Chamb 08 C03.09.2009
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht fristgerechter Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2005/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 zur Erhöhung der Gefahrenabwehr in Häfen (ABl. L 310, S. 28) nachzukommen
Tenor
Tenor
1. Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 18 der Richtlinie 2005/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 zur Erhöhung der Gefahrenabwehr in Häfen verstoßen, dass es die Rechts‑ und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.
2. Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland trägt die Kosten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.