ECLI:EU:C:2010:73•Urteil des Gerichtshofes (Siebte Kammer) vom 11. Februar 2010.#Europäische Kommission gegen Königreich Spanien.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2005/71/EG - Besonderes Zulassungsverfahren für Drittstaatsangehörige zum Zwecke der wissenschaftlichen Forschung - Nicht fristgerechte Umsetzung.#Rechtssache C-523/08.
Urteil des Gerichtshofes (Siebte Kammer) vom 11. Februar 2010.#Europäische Kommission gegen Königreich Spanien.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2005/71/EG - Besonderes Zulassungsverfahren für Drittstaatsangehörige zum Zwecke der wissenschaftlichen Forschung - Nicht fristgerechte Umsetzung.#Rechtssache C-523/08.
ECLI:EU:C:2010:73Eu Chamb 07 C11.02.2010
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht fristgerechter Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2005/71/EG des Rates vom 12. Oktober 2005 über ein besonderes Zulassungsverfahren für Drittstaatsangehörige zum Zwecke der wissenschaftlichen Forschung (ABl. L 289, S. 15) nachzukommen
Tenor
Tenor
1. Das Königreich Spanien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2005/71/EG des Rates vom 12. Oktober 2005 über ein besonderes Zulassungsverfahren für Drittstaatsangehörige zum Zwecke der wissenschaftlichen Forschung verstoßen, dass es nicht alle Rechts‑ und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.
2. Das Königreich Spanien trägt die Kosten.
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