ECLI:EU:C:2009:602•Urteil des Gerichtshofes (Sechste Kammer) vom 1. Oktober 2009.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Anerkennung von Berufsqualifikationen - Richtlinie 2005/36/EG - Unterbliebene Umsetzung.#Rechtssache C-468/08.
Urteil des Gerichtshofes (Sechste Kammer) vom 1. Oktober 2009.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Anerkennung von Berufsqualifikationen - Richtlinie 2005/36/EG - Unterbliebene Umsetzung.#Rechtssache C-468/08.
ECLI:EU:C:2009:602Eu Chamb 06 C01.10.2009
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht fristgerechter Erlass oder nicht fristgerechte Mitteilung aller Maßnahmen, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255, S. 22) nachzukommen
Tenor
Tenor
1. Die Französische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 63 der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen verstoßen, dass sie nicht alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen.
2. Die Französische Republik trägt die Kosten.
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