ECLI:EU:C:2009:424•Urteil des Gerichtshofes (Achte Kammer) vom 2. Juli 2009.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Hellenische Republik.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2005/36/EG - Niederlassungsrecht - Anerkennung von Berufsqualifikationen - Nicht fristgerechte Umsetzung.#Rechtssache C-465/08.
Urteil des Gerichtshofes (Achte Kammer) vom 2. Juli 2009.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Hellenische Republik.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2005/36/EG - Niederlassungsrecht - Anerkennung von Berufsqualifikationen - Nicht fristgerechte Umsetzung.#Rechtssache C-465/08.
ECLI:EU:C:2009:424Eu Chamb 08 C02.07.2009
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht fristgerechter Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255, S. 22), mit der die Richtlinie 89/48/ΕWG (ABl. L 19, S. 16) aufgehoben wird, nachzukommen
Tenor
Tenor
1. Die Hellenische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen verstoßen, dass sie die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.
2. Die Hellenische Republik trägt die Kosten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.