ECLI:EU:C:2009:514•Urteil des Gerichtshofes (Siebte Kammer) vom 3. September 2009.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Vereinigtes Königreich Grossbritannien und Nordirland.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2005/14/EG - Haftpflichtversicherung - Kraftfahrzeuge - Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist.#Rechtssache C-457/08.
Urteil des Gerichtshofes (Siebte Kammer) vom 3. September 2009.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Vereinigtes Königreich Grossbritannien und Nordirland.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2005/14/EG - Haftpflichtversicherung - Kraftfahrzeuge - Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist.#Rechtssache C-457/08.
ECLI:EU:C:2009:514Eu Chamb 07 C03.09.2009
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht fristgerechter Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2005/14/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 zur Änderung der Richtlinien 72/166/EWG, 84/5/EWG, 88/357/EWG und 90/232/EWG des Rates sowie der Richtlinie 2000/26/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (ABl. L 149, S. 14) nachzukommen
Tenor
Tenor
1. Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2005/14/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 zur Änderung der Richtlinien 72/166/EWG, 84/5/EWG, 88/357/EWG und 90/232/EWG des Rates sowie der Richtlinie 2000/26/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung verstoßen, dass es die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.
2. Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland trägt die Kosten.
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