ECLI:EU:C:2009:352•Urteil des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 4. Juni 2009.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Hellenische Republik.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2006/100/EG - Nicht fristgerechte Umsetzung.#Rechtssache C-427/08.
Urteil des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 4. Juni 2009.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Hellenische Republik.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2006/100/EG - Nicht fristgerechte Umsetzung.#Rechtssache C-427/08.
ECLI:EU:C:2009:352Eu Chamb 05 C04.06.2009
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht fristgerechter Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2006/100/EG des Rates vom 20. November 2006 zur Anpassung bestimmter Richtlinien im Bereich Freizügigkeit anlässlich des Beitritts Bulgariens und Rumäniens (ABl. L 363, S. 141) nachzukommen
Tenor
Tenor
1. Die Hellenische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 2 der Richtlinie 2006/100/EG des Rates vom 20. November 2006 zur Anpassung bestimmter Richtlinien im Bereich Freizügigkeit anlässlich des Beitritts Bulgariens und Rumäniens verstoßen, dass sie die Rechts‑ und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.
2. Die Hellenische Republik trägt die Kosten.
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