Omnilex Logo
Rechtsrecherche
Rechtsrecherche
Korpus
Korpus

Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?

Kostenlose und unverbindliche Beratung

Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.

Sind Sie Anwältin oder Anwalt?

Entdecken Sie Omnilex, Ihren Arbeitsbereich für schnellere Rechtsrecherche.

Bereits über 6.000 Anwältinnen und Anwälte vertrauen auf Omnilex.

Omnilex ausprobieren
Einstellungen
Einstellungen
Gerichtsentscheide

ECLI:EU:C:2009:156•Urteil des Gerichtshofes (Sechste Kammer) vom 12. März 2009.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 96/82/EG - Art. 11 Abs. 1 Buchst. c - Nichterstellung externer Notfallpläne - Unvollständige Umsetzung.#Rechtssache C-342/08.

Originalquelle öffnen

Urteil des Gerichtshofes (Sechste Kammer) vom 12. März 2009.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 96/82/EG - Art. 11 Abs. 1 Buchst. c - Nichterstellung externer Notfallpläne - Unvollständige Umsetzung.#Rechtssache C-342/08.

ECLI:EU:C:2009:156Eu Chamb 06 C12.03.2009

Originalquelle öffnen

Gesamter Gesetzestext

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nichterstellung externer Notfallpläne für Maßnahmen außerhalb von Betrieben, die unter Art. 9 der Richtlinie 96/82/EG des Rates vom 9. Dezember 1996 zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen (ABl. 1997, L 10, S. 13) fallen

Tenor

Tenor

1. Das Königreich Belgien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 96/82/EG des Rates vom 9. Dezember 1996 zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen, geändert durch die Richtlinie 2003/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2003, verstoßen, dass es nicht für die Erstellung eines externen Notfallplans für alle unter Art. 9 dieser Richtlinie fallenden Betriebe gesorgt hat.

2. Das Königreich Belgien trägt die Kosten.

Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?

Kostenlose und unverbindliche Beratung

Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.