ECLI:EU:C:2008:720•Urteil des Gerichtshofes (Siebte Kammer) vom 11. Dezember 2008.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2004/35/EG - Umwelthaftung - Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden - Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist.#Rechtssache C-330/08.
Urteil des Gerichtshofes (Siebte Kammer) vom 11. Dezember 2008.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2004/35/EG - Umwelthaftung - Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden - Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist.#Rechtssache C-330/08.
ECLI:EU:C:2008:720Eu Chamb 07 C11.12.2008
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Unterbliebener Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2004/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden (ABl. L 143, S. 56) nachzukommen
Tenor
Tenor
1. Die Französische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 1 der Richtlinie 2004/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden verstoßen, dass sie die Rechts‑ und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.
2. Die Französische Republik trägt die Kosten.
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