ECLI:EU:C:2008:775•Urteil des Gerichtshofes (Sechste Kammer) vom 22. Dezember 2008.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Finnland.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2004/35/EG - Umwelthaftung - Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist.#Rechtssache C-328/08.
Urteil des Gerichtshofes (Sechste Kammer) vom 22. Dezember 2008.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Finnland.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2004/35/EG - Umwelthaftung - Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist.#Rechtssache C-328/08.
ECLI:EU:C:2008:775Eu Chamb 06 C22.12.2008
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht fristgerechter Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2004/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden (ABl. L 143, S. 56) nachzukommen
Tenor
Tenor
1. Die Republik Finnland hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2004/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden verstoßen, dass sie nicht die Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, die erforderlich sind, um der Richtlinie nachzukommen.
2. Die Republik Finnland trägt die Kosten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.