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Gerichtsentscheide

ECLI:EU:C:2009:13•Urteil des Gerichtshofes (Sechste Kammer) vom 15. Januar 2009.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Hellenische Republik.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 79/409/EWG - Erhaltung der wildlebenden Vogelarten - Erhaltung von Lebensräumen - Ausweisung von Schutzgebieten - Verbot der Jagd und des Fangs - Nicht ordnungsgemäße Umsetzung.#Rechtssache C-259/08.

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Urteil des Gerichtshofes (Sechste Kammer) vom 15. Januar 2009.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Hellenische Republik.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 79/409/EWG - Erhaltung der wildlebenden Vogelarten - Erhaltung von Lebensräumen - Ausweisung von Schutzgebieten - Verbot der Jagd und des Fangs - Nicht ordnungsgemäße Umsetzung.#Rechtssache C-259/08.

ECLI:EU:C:2009:13Eu Chamb 06 C15.01.2009

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Gesamter Gesetzestext

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nichtumsetzung von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (ABl. L 103, S. 1) – Mangelhafte Umsetzung von Art. 3 Abs. 2, Art. 4 Abs. 1, Art. 5 und Art. 8 Abs. 1 dieser Richtlinie

Tenor

Tenor

1. Die Hellenische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 3 Abs. 1 und 2, Art. 4 Abs. 1, Art. 5 und Art. 8 Abs. 1 der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten verstoßen, dass sie nicht alle für eine vollständige und/oder ordnungsgemäße Umsetzung dieser Verpflichtungen erforderlichen Maßnahmen ergriffen hat.

2. Die Hellenische Republik trägt die Kosten.

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