ECLI:EU:C:2009:184•Urteil des Gerichtshofes (Achte Kammer) vom 24. März 2009.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Grossherzogtum Luxemburg.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verordnung (EG) Nr. 648/2004 - Art. 18 - Markt der Detergenzien und der Tenside, die für Detergenzien bestimmt sind - Sanktionen.#Rechtssache C-184/08.
Urteil des Gerichtshofes (Achte Kammer) vom 24. März 2009.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Grossherzogtum Luxemburg.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verordnung (EG) Nr. 648/2004 - Art. 18 - Markt der Detergenzien und der Tenside, die für Detergenzien bestimmt sind - Sanktionen.#Rechtssache C-184/08.
ECLI:EU:C:2009:184Eu Chamb 08 C24.03.2009
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht fristgerechter Erlass oder nicht fristgerechte Mitteilung abschreckender, wirksamer und verhältnismäßiger Sanktionen für Verstöße gegen die Verordnung (EG) Nr. 648/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über Detergenzien (ABl. L 104, S. 1)
Tenor
Tenor
1. Das Großherzogtum Luxemburg hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 18 der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über Detergenzien verstoßen, dass es die nach dieser Vorschrift vorgesehenen Sanktionen nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.
2. Das Großherzogtum Luxemburg trägt die Kosten.
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