ECLI:EU:C:2009:348•Urteil des Gerichtshofes (Achte Kammer) vom 4. Juni 2009.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Finnland.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 83/182/EWG - Steuerbefreiungen - Vorübergehende Einfuhr von Kraftfahrzeugen - Gewöhnlicher Wohnsitz.#Rechtssache C-144/08.
Urteil des Gerichtshofes (Achte Kammer) vom 4. Juni 2009.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Finnland.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 83/182/EWG - Steuerbefreiungen - Vorübergehende Einfuhr von Kraftfahrzeugen - Gewöhnlicher Wohnsitz.#Rechtssache C-144/08.
ECLI:EU:C:2009:348Eu Chamb 08 C04.06.2009
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 83/182/EWG des Rates vom 28. März 1983 über Steuerbefreiungen innerhalb der Gemeinschaft bei vorübergehender Einfuhr bestimmter Verkehrsmittel (ABl. L 105, S. 59) – Unvollständige Definition des gewöhnlichen Wohnsitzes für die Zwecke möglicher Steuerbefreiungen
Tenor
Tenor
1. Die Republik Finnland hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 83/182/EWG des Rates vom 28. März 1983 über Steuerbefreiungen innerhalb der Gemeinschaft bei vorübergehender Einfuhr bestimmter Verkehrsmittel verstoßen, dass sie für die Zwecke möglicher Steuerbefreiungen bei der vorübergehenden Einfuhr von Kraftfahrzeugen eine unvollständige Definition des gewöhnlichen Wohnsitzes verwendet hat.
2. Die Republik Finnland trägt die Kosten.
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