ECLI:EU:T:2009:355•Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 23. September 2009.#GlaxoSmithkline SpA u.a. gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.#Rechtssachen T-493/07, T-26/08 und T-27/08.
Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 23. September 2009.#GlaxoSmithkline SpA u.a. gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.#Rechtssachen T-493/07, T-26/08 und T-27/08.
ECLI:EU:T:2009:355Eu Chamb 07 T23.09.2009
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Drei Klagen gegen die Entscheidungen der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 14. September 2007 (Sache R 8/2007‑1), vom 20. November 2007 (Sache R 10/2007‑1) und vom 19. November 2007 (Sache R 9/2007‑1) zu Nichtigkeitsverfahren zwischen der GlaxoSmithkline SpA, der Laboratórios Wellcome de Portugal L da und The Wellcome Foundation Ltd einerseits und der Serono Genetics Institute SA andererseits
Angaben zur Rechtssache
>lt>18
Tenor
Tenor
1. Die Rechtssachen T‑493/07, T‑26/08 und T‑27/08 werden zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.
2. Die Klagen werden abgewiesen.
3. Die GlaxoSmithkline SpA, die Laboratórios Wellcome de Portugal Lda und The Wellcome Foundation Ltd tragen die Kosten.
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