ECLI:EU:T:2009:354•Urteil des Gerichts (Erste Kammer) vom 23. September 2009.#Helge B. Cohausz gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.#Rechtssache T-409/07.
Urteil des Gerichts (Erste Kammer) vom 23. September 2009.#Helge B. Cohausz gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.#Rechtssache T-409/07.
ECLI:EU:T:2009:354Eu Chamb 01 T23.09.2009
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 6. September 2007 (Sache R 289/2006‑1) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen Helge B. Cohausz und José Izquierdo Faces
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Herr Helge B. Cohausz trägt die Kosten.
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