ECLI:EU:T:2010:33•Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 9. Februar 2010.#Evropaïki Dynamiki - Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE gegen Europäische Kommission.#Schiedsklausel – Programm ‚eContent‘ – Vertrag bezüglich eines Projekts zur Gewährleistung der maximalen Wirksamkeit des Programms und der größtmöglichen Beteiligung der Zielgruppen – Nichterfüllung des Vertrags – Kündigung des Vertrags.#Rechtssache T-340/07.
Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 9. Februar 2010.#Evropaïki Dynamiki - Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE gegen Europäische Kommission.#Schiedsklausel – Programm ‚eContent‘ – Vertrag bezüglich eines Projekts zur Gewährleistung der maximalen Wirksamkeit des Programms und der größtmöglichen Beteiligung der Zielgruppen – Nichterfüllung des Vertrags – Kündigung des Vertrags.#Rechtssache T-340/07.
ECLI:EU:T:2010:33Eu Chamb 04 T09.02.2010
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage nach den Art. 235 EG, 238 EG und 288 EG auf Verurteilung der Kommission zum Ersatz des Schadens, der dadurch entstanden sein soll, dass die Kommission ihre vertraglichen Verpflichtungen im Rahmen der Erfüllung des Vertrags EDC‑53007 EEBO/27873 bezüglich des Projekts „e-Content Exposure and Business Opportunities“ verletzt habe
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Evropaïki Dynamiki – Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE trägt die Kosten.
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