ECLI:EU:T:2011:466•Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 14. September 2011.#Ingo-Jens Tegebauer gegen Europäisches Parlament.#Petitionsrecht - Petition an das Parlament - Entscheidung, die Petition abzulegen - Nichtigkeitsklage - Anfechtbare Handlung - Zulässigkeit - Begründungspflicht.#Rechtssache T-308/07.
Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 14. September 2011.#Ingo-Jens Tegebauer gegen Europäisches Parlament.#Petitionsrecht - Petition an das Parlament - Entscheidung, die Petition abzulegen - Nichtigkeitsklage - Anfechtbare Handlung - Zulässigkeit - Begründungspflicht.#Rechtssache T-308/07.
ECLI:EU:T:2011:466Eu Chamb 06 T14.09.2011
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Antrag auf Nichtigerklärung der Entscheidung des Petitionsausschusses des Europäischen Parlaments vom 20. Juni 2007, die Petition des Klägers vom 7. Februar 2007 (Petition Nr. 95/2007) abzulegen
Tenor
Tenor
1. Die Entscheidung des Petitionsausschusses vom 20. Juni 2007, die Petition, die Herr Ingo-Jens Tegebauer am 7. Februar 2007 eingereicht hatte (Petition Nr. 95/2007), abzulegen, wird für nichtig erklärt.
2. Das Parlament trägt seine eigenen Kosten sowie die Kosten von Herrn Tegebauer.
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