ECLI:EU:T:2008:545•Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 2. Dezember 2008.#Ebro Puleva, SA gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.#Rechtssache T-275/07.
Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 2. Dezember 2008.#Ebro Puleva, SA gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.#Rechtssache T-275/07.
ECLI:EU:T:2008:545Eu Chamb 02 T02.12.2008
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 21. Mai 2007 (Sache R 493/2006‑2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Ebro Puleva, SA und der Luis Berenguel, SL
Angaben zur Rechtssache
>lt>16
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Ebro Puleva, SA trägt die Kosten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.