ECLI:EU:T:2009:263•Urteil des Gerichts erster Instanz (Vierte Kammer) vom 9. Juli 2009.#Ristic AG und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Gesundheitspolizei - Schutzmaßnahmen - Entscheidung 2007/362/EG - Nichtigkeitsklage - Erledigung der Hauptsache - Schadensersatzklage - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - Grundsatz des Vertrauensschutzes - Fürsorgepflicht - Eigentumsrecht und Recht auf freie wirtschaftliche Betätigung.#Rechtssache T-238/07.
Urteil des Gerichts erster Instanz (Vierte Kammer) vom 9. Juli 2009.#Ristic AG und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Gesundheitspolizei - Schutzmaßnahmen - Entscheidung 2007/362/EG - Nichtigkeitsklage - Erledigung der Hauptsache - Schadensersatzklage - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - Grundsatz des Vertrauensschutzes - Fürsorgepflicht - Eigentumsrecht und Recht auf freie wirtschaftliche Betätigung.#Rechtssache T-238/07.
ECLI:EU:T:2009:263Eu Chamb 04 T09.07.2009
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2007/362/EG der Kommission vom 16. Mai 2007 zur Änderung der Entscheidung 2004/432/EG zur Genehmigung der von Drittländern gemäß der Richtlinie 96/23/EG des Rates vorgelegten Rückstandsüberwachungspläne (ABl. L 138, S. 18) und auf Schadensersatz
Tenor
Tenor
1. Der Antrag auf Nichtigerklärung ist erledigt.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Die Ristic AG, die Piratic Meeresfrüchte Import GmbH, die Prime Catch Seafood GmbH und die Rainbow Export Processing, SA tragen die Kosten einschließlich der durch das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entstandenen Kosten.
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