ECLI:EU:T:2010:456•Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 28. Oktober 2010.#Königreich Spanien gegen Europäische Kommission.#EAGFL - Abteilung Garantie - Von der gemeinschaftlichen Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben - Produktionsbeihilfen für Verarbeiter von Tomaten - Unangekündigte Kontrollen während geeigneter Zeiträume - Verhältnismäßigkeit.#Rechtssache T-227/07.
Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 28. Oktober 2010.#Königreich Spanien gegen Europäische Kommission.#EAGFL - Abteilung Garantie - Von der gemeinschaftlichen Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben - Produktionsbeihilfen für Verarbeiter von Tomaten - Unangekündigte Kontrollen während geeigneter Zeiträume - Verhältnismäßigkeit.#Rechtssache T-227/07.
ECLI:EU:T:2010:456Eu Chamb 06 T28.10.2010
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung 2007/243/EG der Kommission vom 18. April 2007 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (ABl. L 106, S. 5)
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Das Königreich Spanien trägt die Kosten.
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