ECLI:EU:T:2008:381•Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 17. September 2008.#Prana Haus GmbH gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.#Rechtssache T-226/07.
Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 17. September 2008.#Prana Haus GmbH gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.#Rechtssache T-226/07.
ECLI:EU:T:2008:381Eu Chamb 08 T17.09.2008
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 18. April 2007 (Sache R 1611/2006‑1) über die Anmeldung des Wortzeichens PRANAHAUS als Gemeinschaftsmarke
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Prana Haus GmbH trägt die Kosten.
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