ECLI:EU:T:2009:363•Urteil des Gerichts erster Instanz (Erste Kammer) vom 29. September 2009.#Thomson Sales Europe gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Zollunion - Einfuhren von in Thailand hergestellten Farbfernsehempfangsgeräten - Erlass von Einfuhrabgaben - Offensichtliche Fahrlässigkeit - Absehen von der Nacherhebung von Einfuhrabgaben - Nichtigkeitsklage - Beschwerende Maßnahme - Unzulässigkeit.#Verbundene Rechtssachen T-225/07 und T-364/07.
Urteil des Gerichts erster Instanz (Erste Kammer) vom 29. September 2009.#Thomson Sales Europe gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Zollunion - Einfuhren von in Thailand hergestellten Farbfernsehempfangsgeräten - Erlass von Einfuhrabgaben - Offensichtliche Fahrlässigkeit - Absehen von der Nacherhebung von Einfuhrabgaben - Nichtigkeitsklage - Beschwerende Maßnahme - Unzulässigkeit.#Verbundene Rechtssachen T-225/07 und T-364/07.
ECLI:EU:T:2009:363Eu Chamb 01 T29.09.2009
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
In der Rechtssache T‑225/07 Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung REM Nr. 03/05 der Kommission vom 7. Mai 2007, mit der die französischen Behörden darauf hingewiesen werden, dass ein Erlass der Einfuhrabgaben auf die in Thailand hergestellten Farbfernsehempfangsgeräte, auf die sich ihre Anfrage vom 14. September 2005 bezieht, nicht gerechtfertigt ist, sowie in der Rechtssache T‑364/07 Klage auf Nichtigerklärung des Schreibens der Kommission vom 20. Juli 2007, in dem der Erwerb eines Anspruchs darauf, dass keine Einfuhrabgaben auf die genannten Geräte nacherhoben werden, nicht bestätigt wird
Tenor
Tenor
1. Die Klagen werden abgewiesen.
2. Thomson Sales Europe trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
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