ECLI:EU:T:2011:130•Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 31. März 2011.#Hellenische Republik gegen Europäische Kommission.#EAGFL - Abteilung Garantie - Von der gemeinschaftlichen Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben - Landwirtschaftliche Kulturpflanzen - Besondere Maßnahmen für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse zugunsten der kleineren Inseln des Ägäischen Meers.#Rechtssache T-214/07.
Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 31. März 2011.#Hellenische Republik gegen Europäische Kommission.#EAGFL - Abteilung Garantie - Von der gemeinschaftlichen Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben - Landwirtschaftliche Kulturpflanzen - Besondere Maßnahmen für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse zugunsten der kleineren Inseln des Ägäischen Meers.#Rechtssache T-214/07.
ECLI:EU:T:2011:130Eu Chamb 06 T31.03.2011
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2007/243/EG der Kommission vom 18. April 2007 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (ABl. L 106, S. 55)
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Hellenische Republik trägt die Kosten.
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