ECLI:EU:T:2012:116•Urteil des Gerichts (Erste Kammer) vom 9. März 2012.#Comité de défense de la viticulture charentaise gegen Europäische Kommission.#Wettbewerb – Entscheidung über die Zurückweisung einer Beschwerde – Fehlendes Gemeinschaftsinteresse – Tragweite der Beschwerde – Zuständigkeit des Urhebers des Rechtsakts – Begründungspflicht.#Rechtssache T‑192/07.
Urteil des Gerichts (Erste Kammer) vom 9. März 2012.#Comité de défense de la viticulture charentaise gegen Europäische Kommission.#Wettbewerb – Entscheidung über die Zurückweisung einer Beschwerde – Fehlendes Gemeinschaftsinteresse – Tragweite der Beschwerde – Zuständigkeit des Urhebers des Rechtsakts – Begründungspflicht.#Rechtssache T‑192/07.
ECLI:EU:T:2012:116Eu Chamb 01 T09.03.2012
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung SG‑Greffe (2007) D/202076 der Kommission vom 3. April 2007, mit der die Beschwerde in der Sache mit dem Aktenzeichen COMP/38863/B2‑MODEF über Zuwiderhandlungen gegen den EG-Vertrag zurückgewiesen wird
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Das Comité de défense de la viticulture charentaise trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.