ECLI:EU:T:2010:97•Urteil des Gerichts (Einzelrichter) vom 18. März 2010.#KEK Diavlos gegen Europäische Kommission.#Zuschuss im Rahmen des Programms zur Information des europäischen Bürgers (Prince) – Vorhaben betreffend die Vorbereitung auf die Einführung des Euro im Schulbereich – Entscheidung, mit der die Rückzahlung des gezahlten Vorschusses angeordnet wird – Begründungspflicht – Beurteilungsfehler.#Rechtssache T-190/07.
Urteil des Gerichts (Einzelrichter) vom 18. März 2010.#KEK Diavlos gegen Europäische Kommission.#Zuschuss im Rahmen des Programms zur Information des europäischen Bürgers (Prince) – Vorhaben betreffend die Vorbereitung auf die Einführung des Euro im Schulbereich – Entscheidung, mit der die Rückzahlung des gezahlten Vorschusses angeordnet wird – Begründungspflicht – Beurteilungsfehler.#Rechtssache T-190/07.
ECLI:EU:T:2010:97Eu Judge Singl T18.03.2010
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung E (2006) 465 endg. der Kommission, mit der angeordnet wird, dass der Vorschuss, der aufgrund des im Rahmen des Programms Prince geschlossenen Vertrags über einen Zuschuss für eine Veranstaltung zur Vorbereitung auf die Einführung des Euro im Schulbereich mit dem Titel „The EURO – Its genuine and essential impact on schoolchildren“ (Eurogenesis) gezahlt wurde, zuzüglich Verzugszinsen zurückzuzahlen ist
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die KEK Diavlos trägt die Kosten.
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