ECLI:EU:T:2008:244•Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 2. Juli 2008.#Ashoka gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.#Rechtssache T-186/07.
Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 2. Juli 2008.#Ashoka gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.#Rechtssache T-186/07.
ECLI:EU:T:2008:244Eu Chamb 05 T02.07.2008
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 15. März 2007 (Sache R 635/2006‑1) über die Eintragung des Wortzeichens DREAM IT, DO IT! als Gemeinschaftsmarke
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Ashoka trägt die Kosten.
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