ECLI:EU:T:2010:393•Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 13. September 2010.#Italienische Republik gegen Europäische Kommission.#Sprachenregelung - Bekanntmachungen allgemeiner Auswahlverfahren für Verwaltungsrätinnen und Verwaltungsräte und Beamtinnen und Beamte der Funktionsgruppe Assistenz - Veröffentlichung in drei Amtssprachen - Änderungen - Veröffentlichung in allen Amtssprachen - Wahl der zweiten Sprache unter drei Sprachen - Verordnung Nr. 1 - Art. 27, 28 und 29 Abs. 1 des Statuts - Art. 1 Abs. 1 und 2 des Anhangs III des Statuts - Begründungspflicht - Diskriminierungsverbot - Befugnismissbrauch.#Verbundene Rechtssachen T-166/07 und T-285/07.
Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 13. September 2010.#Italienische Republik gegen Europäische Kommission.#Sprachenregelung - Bekanntmachungen allgemeiner Auswahlverfahren für Verwaltungsrätinnen und Verwaltungsräte und Beamtinnen und Beamte der Funktionsgruppe Assistenz - Veröffentlichung in drei Amtssprachen - Änderungen - Veröffentlichung in allen Amtssprachen - Wahl der zweiten Sprache unter drei Sprachen - Verordnung Nr. 1 - Art. 27, 28 und 29 Abs. 1 des Statuts - Art. 1 Abs. 1 und 2 des Anhangs III des Statuts - Begründungspflicht - Diskriminierungsverbot - Befugnismissbrauch.#Verbundene Rechtssachen T-166/07 und T-285/07.
ECLI:EU:T:2010:393Eu Chamb 06 T13.09.2010
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Bekanntmachungen der allgemeinen Auswahlverfahren EPSO/AD/94/07 zur Bildung einer Einstellungsreserve von Verwaltungsrätinnen und Verwaltungsräten der Funktionsgruppe AD 5 im Bereich Information, Kommunikation und Medien (ABl. 2007, C 45 A, S. 3), EPSO/AST/37/07 zur Bildung einer Einstellungsreserve von Beamtinnen und Beamten der Funktionsgruppe Assistenz (AST 3) im Bereich Kommunikation und Information (ABl. 2007, C 45 A, S. 15) und EPSO/AD/95/07 zur Bildung einer Einstellungsreserve von Verwaltungsrätinnen und Verwaltungsräten der Funktionsgruppe AD 5 für den Fachbereich „Information“ (Bibliothek/Dokumentation) (ABl. 2007, C 103 A, S. 7)
Tenor
Tenor
1. Die Klagen werden abgewiesen.
2. Die Italienische Republik trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.
3. Die Republik Litauen und die Hellenische Republik tragen ihre eigenen Kosten.
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