ECLI:EU:T:2008:485•Urteil des Gerichts erster Instanz (Achte Kammer) vom 12. November 2008.#Königreich Spanien gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#EAFGL - Abteilung Garantie - Von der gemeinschaftlichen Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben - Sektor Obst und Gemüse - Umweltschutz - Verwaltungsverfahren.#Rechtssache T-60/07.
Urteil des Gerichts erster Instanz (Achte Kammer) vom 12. November 2008.#Königreich Spanien gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#EAFGL - Abteilung Garantie - Von der gemeinschaftlichen Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben - Sektor Obst und Gemüse - Umweltschutz - Verwaltungsverfahren.#Rechtssache T-60/07.
ECLI:EU:T:2008:485Eu Chamb 08 T12.11.2008
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Teilnichtigerklärung der Entscheidung 2006/932/EG der Kommission vom 14. Dezember 2006 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (ABl. L 355, S. 96), soweit mit ihr bestimmte vom Königreich Spanien getätigte Ausgaben im Sektor Obst und Gemüse ausgeschlossen werden.
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Das Königreich Spanien trägt die Kosten.
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