ECLI:EU:T:2009:371•Urteil des Gerichts erster Instanz (Siebte Kammer) vom 30. September 2009.#Königreich der Niederlande gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#EAGFL - Abteilung Garantie - Von der gemeinschaftlichen Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben - Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums - Übergangsmaßnahmen - Begriff ‚Mehrjahresausgaben‘ - Art. 4 Abs. 2 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 2603/1999.#Rechtssache T-55/07.
Urteil des Gerichts erster Instanz (Siebte Kammer) vom 30. September 2009.#Königreich der Niederlande gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#EAGFL - Abteilung Garantie - Von der gemeinschaftlichen Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben - Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums - Übergangsmaßnahmen - Begriff ‚Mehrjahresausgaben‘ - Art. 4 Abs. 2 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 2603/1999.#Rechtssache T-55/07.
ECLI:EU:T:2009:371Eu Chamb 07 T30.09.2009
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung 2006/932/EG der Kommission vom 14. Dezember 2006 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs‑ und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (ABl. L 355, S. 96), soweit sie das Königreich der Niederlande und insbesondere die finanzielle Berichtigung wegen nicht förderfähiger Ausgaben in Höhe von 5,67 Millionen Euro betrifft, die dem EAGFL, Abteilung Garantie, für das Jahr 2002 in Rechnung gestellt worden waren
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Das Königreich der Niederlande trägt die Kosten.
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