ECLI:EU:T:2008:378•Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 16. September 2008.#ratiopharm GmbH gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.#Rechtssache T-48/07.
Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 16. September 2008.#ratiopharm GmbH gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.#Rechtssache T-48/07.
ECLI:EU:T:2008:378Eu Chamb 02 T16.09.2008
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 20. Dezember 2006 (Sache R 1048/2004-4) über die Anmeldung des Wortzeichens BioGeneriX als Gemeinschaftsmarke
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 20. Dezember 2006 (Sache R 1048/2004‑4) wird aufgehoben, soweit sie chemische Erzeugnisse zum Frischhalten und Haltbarmachen von Lebensmitteln der Klasse 1 betrifft.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Die ratiopharm GmbH trägt ihre eigenen Kosten sowie die Hälfte der Kosten des HABM. Die andere Hälfte seiner Kosten trägt das HABM selbst.
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