ECLI:EU:T:2010:21•Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 21. Januar 2010.#Karen Goncharov gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke DSBW - Ältere Gemeinschaftswortmarke DSB - Relatives Eintragungshindernis - Verwechslungsgefahr - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 40/94 [jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009].#Rechtssache T-34/07.
Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 21. Januar 2010.#Karen Goncharov gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke DSBW - Ältere Gemeinschaftswortmarke DSB - Relatives Eintragungshindernis - Verwechslungsgefahr - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 40/94 [jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009].#Rechtssache T-34/07.
ECLI:EU:T:2010:21Eu Chamb 04 T21.01.2010
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 4. Dezember 2006 (Sache R 1330/2005‑2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen den DSB und Herrn K. Goncharov
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Herr Karen Goncharov trägt die Kosten.
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