Urteil des Gerichts erster Instanz (Achte Kammer) vom 11. Juni 2009.#Hellenische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#EAFGL - Abteilung Garantie - Von der gemeinschaftlichen Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben - Olivenöl, Baumwolle, getrocknete Weintrauben und Zitrusfrüchte - Nichteinhaltung der Zahlungsfristen - Frist von 24 Monaten - Schätzung der auszuschließenden Ausgaben - Schlüsselkontrollen - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - Grundsatz ‚ne bis in idem‘ - Extrapolation der Mängelfeststellungen.#Rechtssache T-33/07.

ECLI:EU:T:2009:195Eu Chamb 08 T11.06.2009