ECLI:EU:C:2008:285•Beschluss des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 16. Mai 2008.#Hervé Raulin gegen Französische Republik.#Klage einer natürlichen Person gegen einen Mitgliedstaat auf Feststellung eines Verstoßes gegen das Gemeinschaftsrecht durch diesen Staat - Offensichtliche Unzuständigkeit des Gerichtshofs.#Rechtssache C-454/07.
Beschluss des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 16. Mai 2008.#Hervé Raulin gegen Französische Republik.#Klage einer natürlichen Person gegen einen Mitgliedstaat auf Feststellung eines Verstoßes gegen das Gemeinschaftsrecht durch diesen Staat - Offensichtliche Unzuständigkeit des Gerichtshofs.#Rechtssache C-454/07.
ECLI:EU:C:2008:285Eu Chamb 05 C16.05.2008
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Verletzung der Richtlinie 87/344/EWG des Rates vom 22. Juni 1987 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Rechtsschutzversicherung (ABl. L 185, S. 77) in einem besonderen Fall
Tenor
Tenor
1. Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften ist für die Entscheidung über die vorliegende Klage offensichtlich unzuständig.
2. Herr Raulin trägt seine eigenen Kosten.
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